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Jugendclub Mettlach

e.V. · seit 2025

Jugendclub Mettlach e.V.

Jugendschutz

Das gilt bei uns

Bei den Aufenthaltszeiten und beim Alkoholausschank halten wir uns an das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Aufenthalt

Unter 14 Jahren

dürfen bis 22:00 Uhr bleiben.

14 bis 17 Jahre

dürfen bis 24:00 Uhr (Mitternacht) bleiben.

Erziehungsbeauftragung

Mit einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person und vollständig ausgefülltem Muttizettel dürfen Jugendliche über die gesetzlich festgelegten Aufenthaltszeiten hinaus („Open End“) an der Veranstaltung teilnehmen.

Alkoholausschank

Unter 16 Jahren

Keine Abgabe und kein Konsum von Bier, Wein, Sekt oder ähnlichen Getränken.

Unter 18 Jahren

Keine Abgabe und kein Konsum von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Mischgetränken (z. B. Schnaps, Cocktails, Alkopops).

Sonstige Fragen

Sprich bei Fragen und Anregungen gerne jemanden aus dem Vorstand an oder melde dich unter info@juz-mettlach.de oder +49 160 8721756.

Quelle: jugendtreffs.net/jugendschutzgesetz