Bei den Aufenthaltszeiten und beim Alkoholausschank halten wir uns an das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Aufenthalt
Unter 14 Jahren
dürfen bis 22:00 Uhr bleiben.
14 bis 17 Jahre
dürfen bis 24:00 Uhr (Mitternacht) bleiben.
Erziehungsbeauftragung
Mit einer volljährigen erziehungsbeauftragten Person und vollständig ausgefülltem Muttizettel dürfen Jugendliche über die gesetzlich festgelegten Aufenthaltszeiten hinaus („Open End“) an der Veranstaltung teilnehmen.
Alkoholausschank
Unter 16 Jahren
Keine Abgabe und kein Konsum von Bier, Wein, Sekt oder ähnlichen Getränken.
Unter 18 Jahren
Keine Abgabe und kein Konsum von Spirituosen oder spirituosenhaltigen Mischgetränken (z. B. Schnaps, Cocktails, Alkopops).